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Kostenloser Leitfaden (auf Englisch): KI in der Compliance einsetzen

Sanktionslistenprüfung

Sanktions­listen­prüfung und PEP-Screening für Österreich

Für Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Österreich gelten das Sanktionengesetz 2024, das FM-GwG und die Aufsicht der FMA. Zyphe prüft Ihre Kundinnen und Kunden und deren Zahlungsgegenparteien bei der Kundenannahme, vor der Abwicklung einer Transaktion und täglich erneut gegen Sanktions- und PEP-Listen, mit Risikowert und Quellenzahl für jeden Treffer; die KI-Agenten von Zyphe entwerfen dazu eine Begründung, die Ihre Interne Revision und die FMA nachvollziehen können.

AML ScreeningLive
EntityStatus
James MitchellClear
Viktor SokolovSanctioned
Li Wei ZhangPEP
Klaus MüllerClear
Omar Al-RashidClear
Park Jin-hoSanctioned
Marie LeclercClear
Carlos MendozaPEP
Alistair PembertonClear
Hassan RouhaniSanctioned
James MitchellClear
Viktor SokolovSanctioned
Li Wei ZhangPEP
Klaus MüllerClear
Omar Al-RashidClear
Park Jin-hoSanctioned
Marie LeclercClear
Carlos MendozaPEP
Alistair PembertonClear
Hassan RouhaniSanctioned
100K+ lists monitoredReal-time

Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

Eine Sanktionslistenprüfung, auch Sanktionslistenscreening oder kurz Sanktionsprüfung genannt, gleicht Kunden, wirtschaftliche Eigentümer und Zahlungsgegenparteien mit den Listen der Personen und Organisationen ab, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden. In der EU sind das vor allem die Finanzsanktionslisten der EU, über die auch die Sanktionen der Vereinten Nationen umgesetzt werden. Die Prüfung soll verhindern, dass ein Unternehmen Gelder gelisteter Personen bewegt oder ihnen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt. Geprüft wird bei der Kundenannahme, bei Transaktionen vor der Abwicklung und erneut, sobald sich die Listen ändern, denn eine Listung kann jederzeit nach der Kontoeröffnung erfolgen.

Die PEP-Prüfung, oft auch PEP-Check genannt, ist ein eigener Schritt mit anderer Rechtsfolge. Sie stellt fest, ob Kunde, wirtschaftlicher Eigentümer oder Treugeber eine politisch exponierte Person ist, und zwar vor Begründung der Geschäftsbeziehung und in angemessenen regelmäßigen Abständen danach (§ 11 Abs. 1 Z 1 FM-GwG); dasselbe gilt für Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 11 Abs. 4). Ein PEP-Status verbietet keine Geschäftsbeziehung, er löst die zusätzlichen Pflichten des § 11 FM-GwG aus. Ein bestätigter Sanktionstreffer dagegen kann bedeuten, dass Gelder einzufrieren sind und keine Gelder mehr bereitgestellt werden dürfen.

Einen Namen mit einer Liste abzugleichen ist der einfache Teil. In der Praxis zählt, was danach kommt: ob eine Namensgleichheit mit nachvollziehbarer Begründung ausgeräumt wird, ob eine Neulistung im Bestand zeitnah auffällt und ob sich jede Entscheidung achtzehn Monate später gegenüber der FMA belegen lässt.

Das Vertrauen derer, die niemandem vertrauen.

āltitude
Protocol Labs
ETHDENVER
EBSI
Filecoin
XEurope
Bondex
Supra
Yescoin
Twotixx

4.9/5 aus 9 Kundenbewertungen

  • “Zyphe has completely transformed how we handle KYC data, allowing us to seamlessly share identity information with other financial participants while ensuring that users retain full control over their personal data.”
    Milo Guastamacchia · 5/5 Yooro CEO and Co-Founder
  • “Zyphe has made a big difference in how we approach attendee verification and data security. With decentralized storage for greater privacy, AI-driven identity verification for global check-ins, and audit-ready KYC, we have managed to reduce how much PII we need to handle while having a better user experience. It is easier for us to comply with regulations like GDPR and CCPA.”
    Kelvin Rolf · 5/5 Twotixx CEO and Co-Founder
  • “As a non-custodial wallet, we require every user to complete KYC while also integrating with multiple regulated partners, each with their own compliance requirements. Zyphe gave us a centralized way to collect and manage user identity data while securely sharing it with our partners, significantly reducing friction throughout the onboarding journey.”
    Gonzalo del Cerro · 5/5 Vesseo Head of Product
  • “The KYB feature stands out with a good UI and a lot of information like UBO and financials. I also appreciate that their compliance features offset efforts from my compliance team, which is very helpful.”
    Sam M. · 5/5 Executive, small business
  • “I like the ease of use and the security that Zyphe provides. It has a clean user interface on both the admin and user side. The integrated one-click KYC feature makes the whole experience super fast. The initial setup was easy because they set up everything for me.”
    Fausto D. · 5/5 Owner, mid-market business
  • “The availability of the staff and the ease of integration.”
    Alessandro R. · 5/5 CEO, small business
  • “I use Zyphe's KYC service and agentic compliance service. My users can be verified in a seamless way, and we use their AI agents to support our compliance team. Zyphe was integrated in no time, just the time to open an account and install their SDK.”
    Stefano D. · 5/5 CTO, small business
  • “I think Zyphe is fantastic because of its user interface, which is really good when onboarding documentation. I also appreciate how it enables us to share KYC checks externally. And honestly, the support team is amazing.”
    Ignacio P. · 4.5/5 Small business
  • “I like that Zyphe provides an end-to-end solution for KYC, KYB, and AML case files, integrating seamlessly into our existing stack with documented audit trails for each decision. Additionally, I appreciate the excellent customer support that prompted us to switch from Onfido. The initial setup of Zyphe was super easy, which was a big plus.”
    Gunja G. · 4.5/5 Senior Loan Processor, mid-market business

Prüftiefe und Prüfrhythmus, klar benannt

100

Sanktions-, PEP- und weitere Beobachtungslisten weltweit

0-100

Risikowert je Treffer, eingestuft als Niedrig, Mittel, Hoch oder Kritisch, mit der Zahl der Quellen, die zum Treffer beitragen

1

Rhythmus, in dem jedes Profil gegen die aktualisierten Listen erneut geprüft wird, dazu anlassbezogene Auslöser

Was die Prüfung für österreichische Verpflichtete umfasst

Sanktionslisten, PEP und negative Presse in einem Durchgang: mit einem Abgleich, der Schreibvarianten erkennt, und einer Bewertung, die die Prüfarbeit nach dem Risiko ordnet.

Sanktionslisten von EU, UN, OFAC und HM Treasury

Kunden und Gegenparteien werden mit den Sanktionslisten der EU, der Vereinten Nationen, von OFAC und HM Treasury sowie weiteren Beobachtungslisten abgeglichen. Welche Listen und Trefferschwellen gelten, legen Sie nach Ihrer Risikoanalyse fest.

PEP, Familienmitglieder und nahestehende Personen

Politisch exponierte Personen werden erkannt, ebenso Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen, über die das Risiko oft tatsächlich läuft. Inländische und ausländische PEP werden gekennzeichnet; dokumentiert wird auch, welche Kategorie für die Entscheidung maßgeblich war.

Unscharfer und phonetischer Abgleich

Namensvarianten, Transliterationen und absichtliche Falschschreibungen werden erkannt, also genau die Abweichungen, an denen ein exakter Abgleich scheitert.

Risikowert und Quellenzahl je Treffer

Jeder Treffer erhält einen Wert von 0 bis 100, eingestuft als Niedrig, Mittel, Hoch oder Kritisch, und zeigt, wie viele unabhängige Quellen zu ihm beitragen. Ein mehrfach wiederholter Bericht ist nicht dasselbe wie fünf bestätigende Quellen.

Prüfung vor der Abwicklung

Bei der Kundenannahme und bei Transaktionen wird in Echtzeit geprüft. Die Namen von Zahlungsgegenparteien werden je Transaktion abgeglichen, bevor die Zahlung abgewickelt ist.

Negative Presse im selben Durchgang

Personen und Unternehmen werden zugleich mit negativer Berichterstattung sowie Quellen aus Aufsicht und Justiz abgeglichen, um Hinweise auf Finanzkriminalität, Korruption oder Sanktionsbezug zu erkennen, bevor eine Listung besteht.

So fügt sich die Prüfung in Ihre Abläufe ein

Zyphe wird über Webhooks und APIs an Onboarding und Zahlungsverkehr angebunden. Listen, Trefferschwellen und die Auslöser für verstärkte Sorgfaltspflichten legen Sie selbst fest.

Die Prüfung wird über Webhooks und APIs in Onboarding und Zahlungsverkehr eingebunden. Listen, Trefferschwellen und die Auslöser für verstärkte Sorgfaltspflichten richten Sie nach Ihrer Risikoanalyse ein.

Kunden, Unternehmen und Gegenparteien werden mit unscharfem Abgleich gegen Sanktions-, PEP- und Beobachtungslisten geprüft. Jeder Treffer erhält einen Risikowert von 0 bis 100, eine Einstufung und die Zahl der Quellen, die ihn stützen.

Standardmäßig gibt Ihr Team jede Entscheidung frei. Profile werden täglich und bei anlassbezogenen Auslösern erneut geprüft; Änderungen kommen per Webhook als PRODUCED, REFRESHED oder MODERATED in Ihre Systeme, ohne auf die nächste periodische Überprüfung zu warten.

PEP Detection
Screen politically exposed persons
Sanctions Lists
OFAC, UN, EU lists checked

2 suspicious matches found

Webhook Alert
Instant notification sent
AML Results Only
No central PII store
GDPR-Compliant
By design · auto-delete
Audit Ready
Fully traceable records

Prüfen, ohne einen zentralen Datenbestand aufzubauen

Geprüfte Identitätsdaten werden verschlüsselt, in Teile zerlegt und im Datentresor der jeweiligen Person abgelegt. Sie erfüllen Ihre Pflichten bei Sanktionen und PEP, ohne dass bei Zyphe ein zentraler Bestand personenbezogener Daten Ihrer Kunden entsteht, den ein Sicherheitsvorfall offenlegen könnte. Für die Akte bleiben Prüfergebnis, Begründung und Protokoll.

Wo Daten gespeichert werden, was aufbewahrt wird und wie der Prüfstatus ist: die Seite zu Sicherheit und Vertrauen (auf Englisch)

Sanktionstreffer und PEP-Treffer verlangen unterschiedliche Entscheidungen

Bestätigter Sanktionstreffer
Gelder der gelisteten Person oder Organisation sind einzufrieren, und ihr dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (so etwa Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen melden betroffene Vermögenswerte seit 1. Jänner 2026 an die FMA (§ 12 Abs. 8 SanktG 2024).
PEP-Treffer
Ein PEP-Status verbietet keine Geschäftsbeziehung. § 11 Abs. 1 Z 2 FM-GwG verlangt die Zustimmung der Führungsebene vor Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung, angemessene Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft des Vermögens und der Gelder und eine verstärkte kontinuierliche Überwachung. Scheidet eine PEP aus dem Amt aus, ist das weiter von ihr ausgehende Risiko mindestens zwölf Monate zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 FM-GwG).
Namensgleichheit
Die meisten Treffer betreffen nicht die gelistete Person. Entscheidend ist, dass die Ausräumung begründet und dokumentiert ist: welche Merkmale übereinstimmen, welche nicht und welche Quellen geprüft wurden. Die KI-Agenten von Zyphe bereiten diese Begründung je Treffer als Entwurf vor, Ihr Team gibt sie frei.

Sanktionen und PEP: die Rechtsgrundlagen in Österreich und der EU

EU-Finanzsanktionen

Die Sanktionsverordnungen der EU gelten in Österreich unmittelbar. Gelder gelisteter Personen und Organisationen sind einzufrieren, und ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Sanktionengesetz 2024 (SanktG 2024)

Hat im Februar 2025 das Sanktionengesetz 2010 abgelöst. Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen legen nach § 7 schriftliche Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Einhaltung der Sanktionen fest, die ein Leitungsorgan genehmigt. Transaktionen entgegen EU-Sanktionen sind Verwaltungsübertretungen (§ 17) und ab einem Wert von mehr als 100.000 Euro gerichtlich strafbar (§ 16).

FMA

Seit 1. Jänner 2026 überwacht die FMA bei Kreditinstituten, Finanzinstituten und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen die Einhaltung der Sanktionen, entscheidet über Freigaben und nimmt die Meldungen betroffener Vermögenswerte entgegen (§§ 6, 12 SanktG 2024). Die bis dahin bei der Oesterreichischen Nationalbank anhängigen Verfahren hat sie übernommen.

FM-GwG

§ 2 Z 6 bis 8 FM-GwG bestimmen, wer als politisch exponierte Person, Familienmitglied oder bekanntermaßen nahestehende Person gilt. § 11 verlangt Verfahren, um das vor und während der Geschäftsbeziehung festzustellen, und regelt die zusätzlichen Pflichten.

Echtzeitüberweisungen

Zahlungsdienstleister, die Echtzeitüberweisungen anbieten, prüfen seit dem 9. Jänner 2025 mindestens einmal pro Kalendertag und unverzüglich nach jeder neuen oder geänderten Sanktionsmaßnahme, ob ihre Zahlungsdienstnutzer betroffen sind (Art. 5d Verordnung (EU) Nr. 260/2012).

EU-Geldwäscheverordnung (AMLR)

Gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Dann wird die Prüfung, ob Kunde oder wirtschaftliche Eigentümer gezielten finanziellen Sanktionen unterliegen, ausdrücklich Teil der Sorgfaltspflichten (Art. 20 Abs. 1 Buchst. d); die PEP-Pflichten regeln die Art. 42 bis 46.

Integration in nur 15 Minuten

curl -X POST https://verify.zyphe.com/v1/login_sessions \
-H 'Authorization: Bearer <API_KEY>' \
-H 'Content-Type: application/json' \
-d '{"auth_type": "email"}'

Häufige Fragen

Im Ergebnis ja. Die EU-Sanktionsverordnungen gelten in Österreich unmittelbar: Gelder gelisteter Personen und Organisationen sind einzufrieren, und ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen nach § 7 Sanktionengesetz 2024 zudem schriftliche Strategien, Kontrollen und Verfahren festlegen, die ein Leitungsorgan genehmigt, und betroffene Vermögenswerte an die FMA melden (§ 12 Abs. 8). Wer entgegen EU-Sanktionen eine Transaktion durchführt, begeht eine Verwaltungsübertretung (§ 17 SanktG 2024); ab einem Wert von mehr als 100.000 Euro ist die Tat gerichtlich strafbar (§ 16). Ab dem 10. Juli 2027 nennt die EU-Geldwäscheverordnung die Prüfung gegen gezielte finanzielle Sanktionen ausdrücklich als Sorgfaltsmaßnahme (Art. 20 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2024/1624).

Die Sanktionslistenprüfung sucht nach Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden; ein bestätigter Treffer kann bedeuten, dass Gelder einzufrieren sind und nichts mehr bereitgestellt werden darf. Die PEP-Prüfung stellt fest, ob jemand ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat oder als Familienmitglied oder bekanntermaßen nahestehende Person mit einer solchen Person verbunden ist (§ 2 Z 6 bis 8 FM-GwG). Ein PEP-Status verbietet keine Geschäftsbeziehung, er löst die zusätzlichen Pflichten nach § 11 FM-GwG aus. Zyphe führt beide Prüfungen im selben Durchgang durch, zusammen mit dem Abgleich gegen negative Presse.

Neue Listungen gelten ab ihrem Inkrafttreten, nicht erst ab Ihrer nächsten Überprüfung. Für die PEP-Prüfung verlangt § 11 Abs. 1 Z 1 FM-GwG, die Verfahren vor Begründung der Geschäftsbeziehung und in angemessenen regelmäßigen Abständen während aufrechter Geschäftsbeziehung anzuwenden. Für Zahlungsdienstleister, die Echtzeitüberweisungen anbieten, gilt bei Sanktionen seit dem 9. Jänner 2025 ein fester Rhythmus: unverzüglich nach jeder neuen oder geänderten Sanktionsmaßnahme und mindestens einmal pro Kalendertag (Art. 5d der Verordnung (EU) Nr. 260/2012). Zyphe prüft jedes Profil täglich gegen die aktualisierten Listen und zusätzlich bei anlassbezogenen Auslösern erneut.

§ 11 Abs. 1 Z 2 FM-GwG verlangt drei Schritte: die Zustimmung der Führungsebene, bevor die Geschäftsbeziehung aufgenommen oder fortgeführt wird, angemessene Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft des Vermögens und der Gelder sowie eine verstärkte kontinuierliche Überwachung. Die Pflichten gelten auch für Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 11 Abs. 4). Für inländische PEP entfallen sie, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden nach § 2 Z 1 lit. b sublit. cc WiEReG ermittelt wurden und keine Risikofaktoren ein erhöhtes Risiko anzeigen (§ 11 Abs. 1 letzter Satz). Scheidet eine PEP aus dem Amt aus, ist das weiter von ihr ausgehende Risiko mindestens zwölf Monate zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3). Zyphe markiert den Treffer, hält die PEP-Kategorie fest und dokumentiert, wer freigegeben hat. Leitfaden zu den Sorgfaltspflichten nach dem FM-GwG

Standardmäßig nicht. Die KI-Agenten von Zyphe bereiten Treffer mit einer schriftlichen Begründung zur Freigabe vor, entschieden wird in Ihrem Team. Den Modus Auto-pilot gibt es nur für Fallkategorien, die Ihr Haus validiert und ausdrücklich eingeschaltet hat. Auch dann wird eine Entscheidung nur umgesetzt, wenn sie zusätzlich eine regelbasierte Prüfung besteht, und die abschließende Freigabe bleibt bei Ihrer oder Ihrem Geldwäschebeauftragten.

Geprüfte Identitätsdaten werden verschlüsselt, in Teile zerlegt und im Datentresor der jeweiligen Person abgelegt. Bei Zyphe entsteht kein zentraler Bestand personenbezogener Daten Ihrer Kunden. Für Ihre Akte bleiben Prüfergebnis, Begründung und Protokoll, also die Unterlagen, die Ihre Interne Revision und die FMA sehen wollen.