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Geldwäschereigesetz (GwG): die Pflichten im Überblick

Von Michelangelo Frigo, Co-Founder und CEO von Zyphe · Veröffentlicht am 23. Juli 2026 · Aktualisiert am 23. Juli 2026

Wer Finanzintermediär nach dem schweizerischen GwG ist und welche Pflichten gelten: Sorgfaltspflichten, Dokumentation, Meldung an die MROS und Organisation.

Das Geldwäschereigesetz (GwG) ist die zentrale Rechtsgrundlage der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz. Es regelt die Pflichten der Finanzintermediäre zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Wer Finanzintermediär ist

Erfasst sind unter anderem Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Versicherungen im Bereich der Lebensversicherung sowie weitere Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder bei deren Anlage oder Übertragung helfen.

Die Pflichten im Überblick

PflichtKurz gefasst
Identifizierung der VertragsparteiFeststellen, wer die Geschäftsbeziehung eingeht
Feststellung der wirtschaftlich berechtigten PersonFeststellen, wem die Werte letztlich zuzurechnen sind
DokumentationBelege erstellen und aufbewahren, so dass Dritte sich ein Urteil bilden können
Meldung an die MROSBei begründetem Verdacht unverzüglich melden

Besondere Abklärungspflichten

Bei ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen und bei erhöhten Risiken sind zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, etwa zur Herkunft der Vermögenswerte.

Meldung an die MROS

Besteht der begründete Verdacht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, ist der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung zu erstatten.

Organisation

Finanzintermediäre müssen intern so organisiert sein, dass die Pflichten eingehalten werden: Weisungen, Schulung des Personals und Kontrollen. Die FINMA konkretisiert dies in der Geldwäschereiverordnung-FINMA.

Kein EU-Rahmen

Die Schweiz steht ausserhalb der EU. Die EU-Geldwäscheverordnung, die Behörde AMLA und MiCA gelten hier nicht. Für digitale Vermögenswerte ist stattdessen das schweizerische Recht einschliesslich der Anpassungen für die Distributed-Ledger-Technologie massgebend.

Wie Zyphe unterstützt

Die Agenten von Zyphe automatisieren Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Screening und Überwachung in bestehenden Systemen, mit einem Audit Trail und ohne zentralen Bestand von Personendaten.

Quellen

Häufige Fragen

Was regelt das schweizerische GwG?

Es regelt die Pflichten der Finanzintermediäre zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung: Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Dokumentation, besondere Abklärungen und die Meldung an die MROS.

Wohin gehen Verdachtsmeldungen in der Schweiz?

An die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), die die Meldungen analysiert und bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

Gilt MiCA für Schweizer Anbieter?

Nein. MiCA ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht. Massgebend ist das schweizerische Recht, einschliesslich der Anpassungen für die Distributed-Ledger-Technologie.

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