Wer Finanzintermediär nach dem schweizerischen GwG ist und welche Pflichten gelten: Sorgfaltspflichten, Dokumentation, Meldung an die MROS und Organisation.
Das Geldwäschereigesetz (GwG) ist die zentrale Rechtsgrundlage der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz. Es regelt die Pflichten der Finanzintermediäre zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Wer Finanzintermediär ist
Erfasst sind unter anderem Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Versicherungen im Bereich der Lebensversicherung sowie weitere Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder bei deren Anlage oder Übertragung helfen.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Kurz gefasst |
|---|---|
| Identifizierung der Vertragspartei | Feststellen, wer die Geschäftsbeziehung eingeht |
| Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person | Feststellen, wem die Werte letztlich zuzurechnen sind |
| Dokumentation | Belege erstellen und aufbewahren, so dass Dritte sich ein Urteil bilden können |
| Meldung an die MROS | Bei begründetem Verdacht unverzüglich melden |
Besondere Abklärungspflichten
Bei ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen und bei erhöhten Risiken sind zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, etwa zur Herkunft der Vermögenswerte.
Meldung an die MROS
Besteht der begründete Verdacht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, ist der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung zu erstatten.
Organisation
Finanzintermediäre müssen intern so organisiert sein, dass die Pflichten eingehalten werden: Weisungen, Schulung des Personals und Kontrollen. Die FINMA konkretisiert dies in der Geldwäschereiverordnung-FINMA.
Kein EU-Rahmen
Die Schweiz steht ausserhalb der EU. Die EU-Geldwäscheverordnung, die Behörde AMLA und MiCA gelten hier nicht. Für digitale Vermögenswerte ist stattdessen das schweizerische Recht einschliesslich der Anpassungen für die Distributed-Ledger-Technologie massgebend.
Wie Zyphe unterstützt
Die Agenten von Zyphe automatisieren Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Screening und Überwachung in bestehenden Systemen, mit einem Audit Trail und ohne zentralen Bestand von Personendaten.
Quellen
Häufige Fragen
Was regelt das schweizerische GwG?
Es regelt die Pflichten der Finanzintermediäre zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung: Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Dokumentation, besondere Abklärungen und die Meldung an die MROS.
Wohin gehen Verdachtsmeldungen in der Schweiz?
An die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), die die Meldungen analysiert und bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.
Gilt MiCA für Schweizer Anbieter?
Nein. MiCA ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht. Massgebend ist das schweizerische Recht, einschliesslich der Anpassungen für die Distributed-Ledger-Technologie.