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Wirtschaftlich berechtigte Person: Feststellung nach GwG

Von Michelangelo Frigo, Co-Founder und CEO von Zyphe · Veröffentlicht am 23. Juli 2026 · Aktualisiert am 23. Juli 2026

Wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt, wie sie nach dem schweizerischen GwG festgestellt wird und welche Rolle Formular A und die VSB spielen.

Die wirtschaftlich berechtigte Person ist die natürliche Person, der die Vermögenswerte letztlich zuzurechnen sind. Ihre Feststellung gehört zu den Kernpflichten der Finanzintermediäre nach dem schweizerischen Geldwäschereigesetz (GwG).

Was das Gesetz vorgibt

Finanzintermediäre müssen die Vertragspartei identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen. Beides sind eigenständige Schritte: Wer den Vertrag schliesst, ist nicht zwingend die Person, der die Werte wirtschaftlich zustehen.

Vertragspartei und wirtschaftlich berechtigte Person

BegriffBedeutung
VertragsparteiWer die Geschäftsbeziehung eingeht, natürliche oder juristische Person
Wirtschaftlich berechtigte PersonDie natürliche Person, der die Vermögenswerte letztlich zuzurechnen sind
KontrollinhaberBei operativ tätigen juristischen Personen die natürliche Person, die kontrolliert, in der Regel ab 25 Prozent

Bei operativ tätigen juristischen Personen

Hier ist der Kontrollinhaber festzustellen: die natürliche Person, die die juristische Person letztlich kontrolliert, in der Regel ab einer Beteiligung von 25 Prozent an Kapital oder Stimmen. Lässt sich niemand feststellen, ist auf die oberste Leitung abzustellen.

Die Rolle der Selbstregulierung

Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken konkretisiert Identifizierung und Feststellung in der Praxis, unter anderem über die bekannten Erklärungsformulare. Die FINMA präzisiert die Anforderungen zusätzlich in der Geldwäschereiverordnung-FINMA.

Kein EU-Recht

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Massgebend sind das GwG, die Verordnungen der FINMA und die einschlägige Selbstregulierung. Die EU-Geldwäscheverordnung und MiCA gelten hier nicht. Ein EU-weites Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte besteht in der Schweiz in dieser Form nicht.

Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten

Die Feststellung ist Teil der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre und des Gesamtrahmens im GwG.

Wie Zyphe die Feststellung automatisiert

Die KYB-Agenten von Zyphe rufen Unternehmensdaten aus offiziellen Registern ab, bilden die Beteiligungsstruktur ab und bestimmen den Kontrollinhaber, mit einem Audit Trail für jeden Schritt.

Quellen

Häufige Fragen

Wer ist die wirtschaftlich berechtigte Person?

Die natürliche Person, der die Vermögenswerte letztlich zuzurechnen sind. Sie ist nicht zwingend identisch mit der Vertragspartei, die die Geschäftsbeziehung eingeht.

Was ist ein Kontrollinhaber?

Bei operativ tätigen juristischen Personen die natürliche Person, die die Gesellschaft letztlich kontrolliert, in der Regel ab 25 Prozent an Kapital oder Stimmen. Lässt sich niemand feststellen, ist auf die oberste Leitung abzustellen.

Gilt in der Schweiz das EU-Transparenzregister?

Nein. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Massgebend sind das GwG, die Verordnungen der FINMA und die Selbstregulierung, nicht die EU-Geldwäscheverordnung.

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