Die Sorgfaltspflichten nach dem schweizerischen GwG: Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Abklärungen und Dokumentation.
Die Sorgfaltspflichten sind der operative Kern der Geldwäschereibekämpfung nach dem schweizerischen GwG. Sie verpflichten Finanzintermediäre, ihre Kunden zu kennen und Risiken einzuschätzen.
Was dazugehört
- Identifizierung der Vertragspartei anhand beweiskräftiger Dokumente,
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person,
- besondere Abklärungen bei erhöhten Risiken oder ungewöhnlichen Transaktionen,
- Dokumentation aller Schritte, so dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können.
Risikoorientierte Abstufung
| Situation | Was verlangt ist |
|---|---|
| Normale Geschäftsbeziehung | Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Dokumentation |
| Erhöhtes Risiko | Zusätzliche Abklärungen, etwa zur Herkunft der Vermögenswerte |
| Ungewöhnliche Transaktion | Abklärung des wirtschaftlichen Hintergrunds |
| Begründeter Verdacht | Meldung an die MROS |
Politisch exponierte Personen
Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen gelten als Beziehungen mit erhöhtem Risiko. Sie erfordern zusätzliche Abklärungen und eine Entscheidung auf einer angemessenen Führungsstufe.
Dokumentation
Die Belege sind so zu erstellen und aufzubewahren, dass sich fachkundige Dritte ein zuverlässiges Urteil über die Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bilden können. Das ist die Grundlage jeder späteren Prüfung.
Zusammenhang mit den übrigen Pflichten
Die Sorgfaltspflichten stehen im Gesamtrahmen des GwG. Ein zentraler Schritt ist die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person.
Wie Zyphe die Sorgfaltspflichten automatisiert
Die Agenten von Zyphe übernehmen Identifizierung, Dokumentenprüfung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person und das Screening gegen Sanktions und PEP-Listen. Die Überwachung läuft kontinuierlich, mit exportierbarem Audit Trail und ohne zentralen Bestand von Personendaten.
Quellen
Häufige Fragen
Was umfassen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG?
Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, besondere Abklärungen bei erhöhten Risiken und die Dokumentation aller Schritte.
Wann sind besondere Abklärungen nötig?
Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken sowie bei ungewöhnlichen Transaktionen, etwa zur Herkunft der Vermögenswerte.
Wie sind politisch exponierte Personen zu behandeln?
Solche Beziehungen gelten als Beziehungen mit erhöhtem Risiko. Sie erfordern zusätzliche Abklärungen und eine Entscheidung auf einer angemessenen Führungsstufe.