Wer zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet ist, welche Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zu melden sind und wie die Meldung abläuft.
Das Transparenzregister erfasst Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und anderen Rechtseinheiten. Es dient der Transparenz darüber, welche natürlichen Personen hinter juristischen Personen stehen, und unterstützt Verpflichtete bei ihren Sorgfaltspflichten.
Wozu das Register dient
Die Meldepflichten sind in den §§ 18 bis 26 des Geldwäschegesetzes geregelt. Das Register macht die Angaben den Behörden und den Verpflichteten zugänglich und ist damit ein Baustein der Geldwäscheprävention.
Wer meldepflichtig ist
Die Meldepflicht trifft insbesondere:
- juristische Personen des Privatrechts, etwa GmbH, AG und UG,
- eingetragene Personengesellschaften,
- Vereine, Stiftungen und vergleichbare Rechtsgestaltungen,
- Trusts und ähnliche Rechtsformen mit Bezug nach Deutschland.
Die gesetzlichen Vertreter der Rechtseinheit sind dafür verantwortlich, den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu melden.
Welche Angaben zu melden sind
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Persönliche Daten | Vor und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort |
| Staatsangehörigkeit | Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten |
| Art und Umfang | Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, etwa Höhe der Beteiligung |
| Aktualisierung | Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen |
Wie die Meldung erfolgt
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal des Transparenzregisters. Die Angaben sind aktuell zu halten: Ändert sich die Beteiligungs oder Kontrollstruktur, ändert sich in der Regel auch der wirtschaftlich Berechtigte und die Meldung ist anzupassen.
Hinweis zur Einsichtnahme
Der Umfang der Einsichtnahme, insbesondere durch die Öffentlichkeit, war Gegenstand nationaler und europäischer Rechtsprechung. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Zugangsregelungen bei den offiziellen Stellen.
Folgen einer unterlassenen Meldung
Wird die Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgegeben, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Maßgeblich sind Schwere und Dauer des Verstoßes.
Verhältnis zu den Sorgfaltspflichten
Das Register ersetzt die eigene Prüfung nicht. Verpflichtete ermitteln den wirtschaftlich Berechtigten ihrer Vertragspartner weiterhin selbst im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten und gleichen das Ergebnis mit dem Register ab. Unstimmigkeiten sind zu melden.
Wie Zyphe unterstützt
Die KYB-Agenten von Zyphe rekonstruieren die wirtschaftliche Berechtigung aus offiziellen Unternehmensdaten und gleichen sie mit den verfügbaren Angaben ab. Abweichungen werden sichtbar, und jede Prüfung hinterlässt einen Audit Trail.
Quellen
Häufige Fragen
Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?
Insbesondere juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie Trusts mit Bezug nach Deutschland. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Meldung verantwortlich.
Welche Angaben werden gemeldet?
Vor und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Ersetzt das Transparenzregister die eigene Prüfung?
Nein. Verpflichtete müssen den wirtschaftlich Berechtigten weiterhin selbst ermitteln und Unstimmigkeiten gegenüber dem Register melden.