Wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt, wie die 25-Prozent-Schwelle angewendet wird und welche Pflichten sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben.
Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Vertragspartner letztlich steht. Ihn zu ermitteln gehört zu den zentralen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz: Hinter jeder Gesellschaft stehen am Ende natürliche Personen, die von ihr profitieren oder sie steuern.
Was das Gesetz vorgibt
Der Begriff ist in § 3 des Geldwäschegesetzes definiert. Verpflichtete müssen den wirtschaftlich Berechtigten des Vertragspartners identifizieren und seine Identität mit angemessenen Mitteln überprüfen, bevor eine Geschäftsbeziehung begründet wird.
Die Kriterien im Überblick
| Kriterium | Schwelle oder Bedingung | Wann es greift |
|---|---|---|
| Eigentum | Mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile, auch mittelbar | Zuerst zu prüfen |
| Kontrolle | Mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder Kontrolle auf vergleichbare Weise | Wenn das Eigentum niemanden ausweist |
| Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter | Gesetzlicher Vertreter oder geschäftsführender Gesellschafter | Wenn keine natürliche Person ermittelt werden kann |
Ein Beispiel für mittelbare Beteiligung
Die Schwelle gilt auch mittelbar. Hält Frau Schmidt 60 Prozent an der A GmbH und die A GmbH 50 Prozent an der B GmbH als Vertragspartner, beträgt der mittelbare Anteil von Frau Schmidt an der B GmbH 30 Prozent. Sie ist damit wirtschaftlich Berechtigte. Läge ihr Anteil an der A GmbH bei 40 Prozent, wären es mittelbar nur 20 Prozent und das Eigentumskriterium allein wäre nicht erfüllt.
Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte
Lässt sich auch nach Ausschöpfung aller Mittel keine natürliche Person ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter oder geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter. Diese Einordnung muss dokumentiert werden.
Wirtschaftlich Berechtigter und gesetzlicher Vertreter
Beide Rollen sind nicht dasselbe. Der gesetzliche Vertreter handelt für die Gesellschaft, muss sie aber weder halten noch kontrollieren. Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person dahinter. Diese Verwechslung ist ein häufiger Fehler in der Praxis.
Meldung an das Transparenzregister
Die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind darüber hinaus an das Transparenzregister zu melden. Die Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zum Transparenzregister. Die Ermittlung selbst ist Teil der Sorgfaltspflichten.
Wie Zyphe die Ermittlung automatisiert
Die Kontrollkette einer Gesellschaft mit mittelbaren Beteiligungen über mehrere Ebenen manuell aufzulösen, ist aufwendig und fehleranfällig. Die KYB-Agenten von Zyphe rufen Unternehmensdaten aus offiziellen Registern ab, bilden die Beteiligungsstruktur ab und wenden die gesetzlichen Kriterien an, mit einem Audit Trail für jeden Schritt.
Quellen
Häufige Fragen
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Maßgeblich sind mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte, auch mittelbar, sonst greift der fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
Was bedeutet die 25-Prozent-Schwelle?
Mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte gelten als Indiz für eine wirtschaftliche Berechtigung. Die Schwelle gilt auch mittelbar über zwischengeschaltete Gesellschaften.
Wer muss den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln?
Alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, etwa Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute und bestimmte Berufsgruppen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.